Gefahrensituationen können Jugendliche schnell überfordern

Auch auf dem Betriebsgelände nur mit Führerschein fahren

Entgegen einer landläufigen Meinung dürfen Jugendliche – und natürlich Erwachsene – auch auf dem Betriebsgelände nur mit dem passenden Führerschein Schlepper, Stapler oder Hoflader fahren. Das stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer Pressemeldung klar.

Vor allem Fahranfänger, die risikolos üben möchten, sollten ein Fahrsicherheitstraining für Schleppergespanne absolvieren.

Foto: SVLFG

„Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen“, so Petra Stemmler-Richter von der SVLFG. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) seien hier eindeutig. Im Klartext heißt das: Sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeuges wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt übrigens auch auf Feldwegen.

Welche Arbeiten für welche Altersgruppe?

Jugendliche helfen gerne und in der Landwirtschaft ist es aus betrieblicher Sicht auch manchmal notwendig, dass der Nachwuchs mit anpackt. So lerne dieser früh, Verantwortung zu übernehmen. Welche Arbeiten für welche Altersgruppe geeignet sind, sei aber nicht immer einfach einzuschätzen. Viel hänge von der persönlichen Reife und der körperlichen Eignung des Einzelnen ab. Der Unternehmer trägt hier ein besonders hohes Maß an Verantwortung, denn er entscheidet, wer auf seinem Betrieb welche Arbeiten ausführt, heißt es seitens der SVLFG. Die jungen Menschen müssten davor geschützt werden, sich selbst zu übernehmen oder mit Aufgaben betraut zu werden, denen sie nicht gewachsen sind. Jugendliche könnten das Risiko einer Tätigkeit nicht immer abschätzen. Noch viel weniger könnten sie die eventuellen Folgen eines unbedachten Tuns tragen. Zu Schaden kommen dürfe bei den Aktivitäten der jungen Menschen niemand – weder sie selbst, noch andere. Schlepperfahren ist bei Jugendlichen besonders begehrt. Allerdings berge gerade diese Arbeit ein erhebliches Unfallrisiko. Der Zündschlüssel im Zündschloss ist verführerisch und sollte deshalb immer nach abgeschlossener Arbeit abgezogen und sicher verwahrt werden, um unerlaubtes Fahren zu verhindern. Die Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L können Jugendliche ab 16 Jahren ablegen. Erst diese Fahrerlaubnis berechtigt Jugendliche zum Schlepperfahren. Nur in begründeten einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung ausnahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizinisch-psychologische Untersuchung zulässt.

Schlepper nur mit Führerschein fahren

Die geltenden Vorschriften sind keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Motorleistungen moderner Schlepper kennt, wird die geltenden Richtlinien sofort verstehen und beherzigen. Jugendliche sind ohne Zweifel in der Regel gut in der Lage, die komplexe Technik richtig zu bedienen. Kommen sie aber in eine Gefahrensituation, sind sie damit schnell überfordert. Gelassenheit und Weitblick fehlen Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingt. Da jedes Schleppermodell Besonderheiten in der Bedienung aufweist, ist es notwendig, den Fahrer genau darin zu unterweisen, was bei dem jeweiligen Fahrzeug zu beachten ist. Unternehmer tun gut daran, diese Unterweisung schriftlich festzuhalten. Kommt es zu einem Unfall, kann das Vorliegen der Unterweisungsunterlagen auch haftungsrechtlich für sie relevant sein.

Einweisung und Fahrsicherheitstraining

Gelassenheit und Routine alleine reichen freilich nicht aus, um anspruchsvolle Fahrsituationen wirklich zu meistern. Gerade Fahranfänger, die risikolos üben möchten, ihr Schleppergespann auch in gefährlichen Situationen zu beherrschen, sollten sich für ein Fahrsicherheitstraining für Schleppergespanne entscheiden. Gutscheine dafür sind übrigens auch eine sehr sinnvolle Geschenkidee. Die Frage, wann eine Fahrt gewerblich und wann sie landwirtschaftlich ist, wann eine Berufskraftfahrerausbildung notwendig ist und wann ein L- oder T-Führerschein ausreicht, füllt Bände. Hierzu beraten unter anderem die Präventionsmitarbeiter der SVLFG.

LW – LW 44/2016