Geflügelpest: Erhöhte Gefahr durch mobilen Geflügelhandel

Geflügelhalter sollen besonders aufmerksam sein

In den letzten Tagen wurden vermehrt Einträge des Erregers der Geflügelpest in vorwiegend kleinen Hausgeflügelbeständen in Deutschland gemeldet. Ursache für viele dieser Ausbrüche sind mobile Geflügelhändler, die auf Märkten oder anderen vereinbarten Orten, wie beispielsweise Autobahnraststätten oder bei Futtermittelhändlern, direkt aus dem Lieferwagen heraus kleine Mengen an Zucht- und Nutzgeflügel zum Verkauf anbieten.

Symbolbild.

Foto: Pixabay

Bei zwei solcher Händler wurde das Virus bereits im Bestand nachgewiesen. Die Herkunftsbetriebe liegen im Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen und im Landkreis Weimarer Land in Thüringen.

Durch den Verkauf von Geflügel in geringer Anzahl an viele einzelne Betriebe erhöht sich das Risiko für eine flächendeckende Ausbreitung der Geflügelpest in ganz Deutschland.

Aufruf zur Meldung eventuell betroffener Tiere

An wen und wohin die Händler ihr Tiere verkauft hatten, kann nicht vollständig nachvollzogen werden. Deshalb ruft die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz Geflügelhalter auf: „Wenn Sie seit Anfang März lebendes Geflügel von einem mobilen Händler erworben haben, melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Veterinäramt. Die Bestände können dann auf das Virus getestet werden.

Es ist von großer Bedeutung, dass wir einen Ausbruch in unseren hessischen Ställen verhindern. Bitte helfen Sie dabei mit!“ In Hessen wurde in diesem Winter die Geflügelpest bereits bei vielen Wildvögeln festgestellt. Nicht zuletzt dank der Umsicht der Geflügelhalter konnte in Hessen eine Ansteckung von Hausgeflügelhaltungen in größerem Umfang erfolgreich verhindert werden. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen schützt die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus.

Intensive Kontrolle von Geflügelbeständen

Derzeit sollten Bestände intensiv kontrolliert werden und Auffälligkeiten wie beispielweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden.

Auf der Homepage des Umweltministeriums sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen, sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar: umwelt.hessen.de/verbrauche....

LW – LW 13/2021