Geld vom Staat
Bis 2011 musste der mittelbar zulagenberechtigte Ehepartner keinen Mindestbeitrag aufbringen. Seit 1. Januar 2012 ist auch für jeden mittelbar Zulagenberechtigten der Mindesteigenbetrag von 60 Euro zu zahlen.
Von einer Basis-Rente profitieren gut verdienende Arbeitnehmer und Selbständige am meisten. Die Beiträge werden ebenfalls stark vom Staat unterstützt, und zwar mittels einer Steuerersparnis. Im Jahr 2012 können 74 Prozent jeder Einzahlung in eine Basis-Rente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Höchstgrenze für die Einzahlung liegt bei 20 000 Euro. Somit lassen sich bis zu 14 800 Euro jährlich absetzen, zusammen veranlagte Ehegatten können sogar das Doppelte investieren.
Für Fragen stehen auch hier die Makler der MS Friedrichsdorf und der MSU Landau zur Verfügung. J. Müller