Gemeinsam das Bezeichnungsrecht im Fokus

Ãœberlegungen zur Weinrechtsreform in Rheinhessen

Im Dezember lud der Weinbauverband Rheinhessen zusammen mit den Kreisbauernverbänden Alzey-Worms und Mainz-Bingen zu einer Ortsvorsitzendentagung nach Ober-Flörsheim ein. Ziel der Veranstaltung war es, über den aktuellen Stand der Überlegungen und Diskussionen auf Bundesebene zum neuen Bezeichnungsrecht zu informieren und die Meinungsbildung in Rheinhessen auf breite Füße zu stellen.

Die gut besuchte Tagung zeigte das große Interesse an den Überlegungen zum neuen Bezeichnungsrecht.

Foto: Friedrich Ellerbrock

Schon 2009 wurde im europäischen Weinbezeichnungsrecht eine Entscheidung zugunsten von Herkunftsbezeichnungen als Qualitätsorientierung getroffen, die eine Anpassung des deutschen Weinbezeichnungssystems erforderlich macht. Nachdem im Mai 2019 Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbandes die groben Eckpunkte zur Reform des Deutschen Weingesetzes erläuterte, stellte Mitte November das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstmals die konkreten Überlegungen zum neuen Bezeichnungsrecht vor.

Ein Wechsel in das romanische System

Da der diesbezügliche Zeitplan schon mehrfach verschoben wurde, verschiebt sich auch das entsprechende Rechtsetzungsverfahren nach hinten und wird vermutlich äußerst gestrafft ablaufen. Deshalb gilt es nun, möglichst zeitnah die Weinerzeuger mit einzubeziehen, was die Ortsvorsitzendentagung zum Ziel hatte. Die gut besuchte Veranstaltung mitten im Dezember zeigte, dass die Winzer daran großes Interesse haben.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Weinbaupräsident Ingo Steitz die offiziellen Weinbezeichnungen seit der EU-Weinmarktreform, die im August 2009 in Kraft getreten ist, am Beispiel von Rheinhessen dar: Für den traditionellen deutschen Begriff „Qualitätswein b.A. Rheinhessen“ steht seitdem die geschützte Ursprungsbezeichnung „g.U. Rheinhessen“. Der traditionelle Begriff „Landwein Rhein“ ist der geschützten geographischen Angabe „g.g.A. Landwein Rhein“ gewichen. Sämtliche deutschen Begriffe wie „Qualitätswein, Prädikate, Classic“ gelten seither als „traditionelle Begriffe“ und stellen damit aus europäischer Sicht eine Ausnahmeregelung dar.

Profilierung kleinerer Herkünfte ermöglichen

Die Ãœberlegungen des BMEL zur Ausgestaltung der Weinrechtsreform stellte Dr. Michael Koehler, Leiter des Referates „Wein, Bier, Getränkewirtschaft“, vor. Die Grundidee sei, neben den bestehenden g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) in der bisherigen Form eine Profilierung kleinerer Herkünfte mit bundeseinheitlichen Mindestkriterien vorzuschlagen. Dies soll am Markt eine Transparenz sowie eine Vergleichbarkeit zwischen den Gebieten gewährleisten. „Wir haben uns überlegt, dass wir hier Rahmenbedingungen setzen können, die für alle gelten und die von den Schutzgemeinschaften dann ausgearbeitet werden können“, so Koehler. Das bedeutet, wenn ein Wein eine nähere Herkunft oberhalb des Anbaugebietes auf dem Etikett (wie einen Bereichs-, Gemeinde- oder Lagennamen) trägt, muss er in ein entsprechend festgelegtes Profil passen. Insgesamt schlägt das BMEL drei Herkunftsstufen vor.

Kriterien für Profilierung festlegen

Kriterien für die Profilierung der einzelnen Stufen könnten die Konzentration auf bestimmte Rebsorten, die Festlegung von strengeren Hektarhöchsterträgen, eine Mindestpunkteanzahl bei einer Qualitätsprüfung oder Vermarktungskriterien sein. Die derzeit konkreten Vorschläge stellte Koehler in einer Präsentation zusammen. Um die nach diesem System profilierten gebietstypischen Herkunftsweine schließlich für den Verbraucher erkennbar zu machen schlägt das BMEL vor, als Symbol die Abkürzung DGC (Districtus Germaniae Controllatus) beziehungsweise DGCs für Lagenweine (s für situs = Lage), ergänzend einzuführen.

Unterhalb der dreistufigen Herkunftspyramide der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) stehen weiterhin die Weine mit geographischer Angabe (g.g.A.). Eine Anhebung der Restzuckerbegrenzung sowie die Aufhebung des zulässigen Gesamtalkoholgehaltes sind hier in der Diskussion. Damit könnte „hier eine Ausweichmöglichkeit bestehen für Weinerzeuger, die bei der Herkunftsprofilierung nicht mitgehen wollen oder können“, so Koehler.

Reger Austausch in der Diskussionsrunde

Im Anschluss an die Präsentation von Dr. Michael Koehler wurde unter den anwesenden Weinerzeugern diskutiert. Während sich auf der einen Seite Stimmen für die vorgeschlagene Herkunftsprofilierung aussprachen: „wir müssen uns profilieren“, gab es allerdings auch einige Kritikpunkte. Vor allem die vorgeschlagene Beschränkung der Rebsorten bei den kleineren Herkünften löste Protest aus, da das System kaum Spielraum lasse, andere Rebsorten hochwertig zu vermarkten. Zudem wurde kritisiert, dass das System zu kompliziert sei für den Verbraucher. Einige Weinerzeuger zeigten auf, dass sie sich mit ihrem Betrieb in diesem System nicht wiederfinden könnten. Deutlich wurde aber auch, dass die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete bei der Profilierung der Herkünfte künftig eine wachsende Rolle spielen.

In Nieder-Olm wird weiterdiskutiert

Die Diskussionsbeiträge nehmen Ingo Steitz und Dr. Michael Koehler mit. Sie hoffen bis zur Jahresversammlung des Weinbauverbandes Rheinhessen am Freitag, 24. Januar, ab 14 Uhr, in der Ludwig-Eckes-Halle in Nieder-Olm, schon konkretere Vorschläge mitbringen zu können. Auch dort wird Dr. Michael Koehler vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Reform des Weinrechts vorstellen.

iw – LW 3/2020