Gewerbliche Tierhaltung: Privilegierung eingeschränkt

Keine Änderung bei landwirtschaftlichen Stallbauten

Die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich wird eingeschränkt. Nach der vom Bundestag vergangene Woche in Zweiter und Dritter Lesung mit Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD bei Enthaltung von Grünen und der Linken beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem UVP-Gesetz unterliegen.

Als Schwellenwerte für die Privilegierung von gewerblichen Anlagen gelten damit künftig 1 500 Mastschweine, 560 Sauen, 4 500 Ferkel, 500 Kälber, 600 Rinder, 30 000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie 1 ...

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