Gleitender Einstieg in den Mindestlohn
Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbaren Stufenplan
Der Agrarsektor kommt beim Mindestlohn aller Voraussicht nach in den Genuss eines gleitenden Einstiegs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigten sich am vergangenen Donnerstag auf einen bundesweiten Tarifvertrag mit einem Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze.
Unter der Voraussetzung, dass der bundesweite Tarifvertrag Gültigkeit erlangt und die formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, müssten die Betriebe damit nicht bereits am 1. Januar 2015 den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ...
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