Glyphosat – unter bisherigen Auflagen anwendbar

Neue Regelung in Deutschland ab 1. Juli 2024

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel, auch Mittelzulassungen genannt, werden zunächst bis 15. Dezember 2024 verlängert: Wie im LW 49/2023 auf S. 10 mitgeteilt, wurde die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat auf EU-Ebene bis 15. Dezember 2033 verlängert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, teilt nun mit, dass auch die bestehenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat, deren Zulassung derzeit bis zum 15. Dezember 2023 gültig war, zunächst bis zum 15. Dezember 2024 verlängert werden.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat sind zunächst nur bis zum 15. Dezember 2024 zulässig.

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Die Zulassungsinhaber können nun zudem, innerhalb von drei Monaten (ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung), einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen, sofern sie die Pflanzenschutzmittel auch künftig in Verkehr bringen möchten.

Deutsches Verbot war auf EU-Ebene rechtswidrig

Da das deutsche Glyphosat-Verbot, nach der Verlängerung der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene, europarechtswidrig gewesen wäre, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) außerdem das in Deutschland drohende, vollständige Anwendungsverbot für Glyphosat, zum 1. Januar 2024, per Eilverordnung, aufgehoben. Damit verhindert das Ministerium die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission und es werden auch mögliche Klagen der Hersteller oder der Anwender auf nationaler Ebene vermieden.

Die „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft. Sie gilt für sechs Monate und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.

Im nächsten Schritt muss das BMEL die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ändern, um eine Anschlussregelung zu finden. Im Zuge dessen sollen, laut Minister Özdemir, weitere, mögliche Einschränkungen des Glyphosateinsatzes geprüft werden.

Die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (gültig seit 8. September 2021) aufgeführten Einschränkungen zum Einsatz von Glyphosat gelten auch weiterhin, dazu gehört das Verbot in Wasserschutzgebieten.

Kr – LW 1/2024