Goldmuskateller und Rosenmuskateller
Zwei neue Sorten für Rheinland-Pfalz
Seit dem 20. Februar 2017 sind die Rebsorten Goldmuskateller und Rosenmuskateller vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit werden diese Sorten auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt.
Für Betriebe, die diese beiden Rebsorten bereits im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Goldmuskateller – autochthone Weißweinsorte Italiens Die Weißweinsorte Goldmuskateller (oder auch ...
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