Grundsteuer orientiert sich auch künftig am Ertragswert
Wohngebäude zählen fortan zum Grundvermögen
Das Ertragswertverfahren bleibt auch weiterhin die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer in der Land- und Forstwirtschaft. Ob mit der am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossenen Reform der Grundsteuer die geforderte Aufkommensneutralität erreicht wird, bleibt indes offen.
Hinsichtlich einer von landwirtschaftlicher Seite geforderten Fortführung der Sonderregelung für Tierhaltungskooperationen zeichnet sich eine Lösung ab. Sie soll Eingang ins Jahressteuergesetz 2019 finden, das der Bundestag voraussichtlich in dieser Woche ...
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