Gülle wird auch künftig nicht dem Abfallrecht unterstellt

Verwertung in Biogasanlagen ändert nichts am Status als Dünger

Wirtschaftsdünger sollen auch künftig generell nicht dem Abfallrecht unterstellt werden, wenn sie den Anforderungen des Düngemittelrechts entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Gülle in Biogasanlagen eingesetzt und vergoren wird ...

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