Gülle innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten

Bislang „unverzüglich“ – Konkretisierung der Gülleverodnung

Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen muss nun sofort beziehungsweise mindestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung stattgefunden haben. Darauf haben sich die Bundesländer in einer ...

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