Forderungen des Berufsstandes erfüllt

Güllebehälter sollen ausgenommen werden

Güllebehälter aus beschichteten Stahlplatten sind ebenso zugelassen wie Behälter mit Wänden aus nicht rostendem Stahl, monolithischem Stahlbeton, Betonfertigteilen und Gülleerdbecken.

Foto: Weddige

Im Rahmen des Bauerntages wurde von Bundesministerin Aigner in Sachen JGS-Anlagen eine Einigung in Aussicht gestellt, nach der es bei den JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen) in Zusammenhang mit der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei den bisherigen Regelungen bleiben soll. Darüber informiert der Deutsche Bauernverband (DBV).

Aufgrund der beständigen Kritik des Berufsstandes und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) an dem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) mit weitreichenden Forderungen hinsichtlich Doppelwandigkeit und Leckageerkennung sowie Sachverständigenprüfungen sollen nun die JGS-Anlagen komplett aus der Verordnung ausgenommen werden. Der Anhang der Verordnung für die JGS-Anlagen wird gestrichen, womit es bei den bereits heute geltenden landesrechtlichen Regelungen bleibt, so der DBV. Sofern die anderen Ressorts dem neuen Verordnungsvorschlag zustimmen, wird die Notifizierung der Verordnung in Brüssel eingeleitet. Die neue Bundesregierung werde dann nach der Wahl entscheiden müssen, ob sie die dann voraussichtlich notifizierte Verordnung verabschiedet und dem Bundesrat zuleitet.

Der Berufsstand konnte sich somit mit seinen Forderungen durchsetzen, dass bestehende Anlagen einen umfänglichen Bestandsschutz erhalten müssen und schärfere Anforderungen für Neuanlagen nicht erforderlich sind.

 – LW 28/2013