Händler muss Rechtmäßigkeit des Ernteguts sicherstellen
Einfache Selbsterklärung reicht laut Gericht nicht aus
Agrarhändler können auch dann für den Handel mit rechtswidrig erzeugtem Erntegut haftbar gemacht werden, wenn sie selbst kein Verschulden trifft. Das hat nun erstmals ein Gericht bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf von vergangener Woche gilt als wichtiger Meilenstein im Streit um die Nachweispflichten von Landwirten bei der Ablieferung von Nachbau-Erntegut. Nach Auffassung des Gerichts genügt eine einfache Selbsterklärung des Anlieferers nicht, um Unterlassungsansprüche abzuwehren.
Wie die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) mitteilte, stellte das Landgericht Düsseldorf klar, dass es für die Haftung unerheblich sei, ob und welche Maßnahmen ein Händler ergriffen habe, um die Rechtmäßigkeit des ...
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