HBV unterstützt Klage gegen Ausführung der DüngeVO
Ausweisung der Roten Gebiete unverhältnismäßig
Der Hessische Bauernverband (HBV) wird jetzt auch juristisch gegen die hessische Ausführungsverordnung der Düngeverordnung aus dem Jahre 2019 vorgehen. In dieser wurden insbesondere die sogenannten Roten Gebiete, in denen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser gemessen wurden, festgelegt. Mit der erneuten Verschärfung der Düngeverordnung aus dem Jahre 2020 ergeben sich besonders in diesen Gebieten erhebliche zusätzliche Einschränkungen bei der Düngung, insbesondere dürfen künftig nur noch 80 Prozent des Stickstoff-Bedarfs gedüngt werden.
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