HBV unterstützt Klage gegen Ausführung der DüngeVO

Ausweisung der Roten Gebiete unverhältnismäßig

Der Hessische Bauernverband (HBV) wird jetzt auch juristisch gegen die hessische Ausführungsverordnung der Düngeverordnung aus dem Jahre 2019 vorgehen. In dieser wurden insbesondere die sogenannten Roten Gebiete, in denen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser gemessen wurden, festgelegt. Mit der erneuten Verschärfung der Düngeverordnung aus dem Jahre 2020 ergeben sich besonders in diesen Gebieten erhebliche zusätzliche Einschränkungen bei der Düngung, insbesondere dürfen künftig nur noch 80 Prozent des Stickstoff-Bedarfs gedüngt werden.

Wie der HBV vergangene Woche mitteilte, unterstützt der Verband ein Normenkontrollantragsverfahren eines betroffenen Landwirts aus dem Wetteraukreis, in dem ein beträchtlicher Flächenanteil ausgewiesen ist. Das Verfahren ist beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ...

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