HELENA kommt im März

Hinweise zum Gemeinsamen Antrag Agrarförderung 2018

Rund 21 000 Landwirte, die im Jahr 2017 einen gemeinsamen Antrag zur flächenbezogenen Landwirtschaftsförderung (unter anderem Betriebsprämie und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) gestellt haben oder eine Verpflichtung für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) eingegangen sind, erhalten auf dem Postweg in der ersten Märzhälfte 2018 einen personalisierten USB-Stick mit der Antragssoftware „HELENA 2018“. Dies hat die für die Förderung zuständige WI-Bank dem LW mitgeteilt.

HELENA (Hessische Elektronische Antragstellung) ist die Antragstellungssoftware in Hessen, mit der flächenbezogene Agrarzahlungen beantragt werden können.

Auch in diesem Jahr gibt es laut WI-Bank wieder Neuerungen, die den Umgang mit HELENA noch einfacher machen sollen. So verfügt HELENA 2018 über eine Installationsroutine, die das Programm automatisch auf dem eigenen PC installiert. Dadurch muss das Programm nicht mehr direkt vom USB-Stick aus geöffnet werden und technische Fehler im Umgang mit der Software werden reduziert.

Weitere Neuerungen in 2018 sind unter anderem:

  • Die Beantragung von Flächen außerhalb Hessens fällt ab sofort weg. Außerhessische Flächen müssen ab 2018 im entsprechenden Bundesland angegeben werden. (Der Hessische und der Deutsche Bauernverband haben gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium gegen diese doppelte Beantragung protestiert und die Einrichtung eines einheitlichen Antragssystems gefordert, Anmerkung der Redaktion)
  • Die Nutzungscodes für Dauergrünland sind bereits in den individuellen Antragsformularen eingetragen
  • vereinfachtes Erstellen des Antrags.

Im kartographischen Teil (Flächen- und Nutzungsnachweis, FNN) erhalten die Antragsteller wie gewohnt die verifizierten Schläge des Vorjahres, einschließlich dazugehöriger Landschaftselemente sowie Fremdschlaginformationen und -updates übersichtlich angezeigt.

Die bekannten Hinweis- und Merkblätter sind als separate PDF-Dateien auf dem USB-Stick abgespeichert und zusätzlich aus der Software heraus aufrufbar. Ebenfalls enthalten sind wieder Bedienungsanleitungen in Form von Schulungsfilmen.

Keine besonderen EDV-Erfahrungen nötig

Für die Bedienung von HELENA 2018 sind laut WI-Bank keine über die üblichen PC-Anwender-Grundkenntnisse hinausgehenden EDV-Erfahrungen erforderlich. Wer sich unsicher ist und Rückfragen hat, kann jederzeit das Schulungs- und Beratungsangebot des zuständigen Landratsamtes in Anspruch nehmen. Dafür kann der noch nicht abgeschlossene Antrag auf dem USB-Stick zwischengespeichert, mitgenommen und an einem anderen PC bequem wieder aufgerufen werden.

LW – LW 7/2018