Hessen setzt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ aus
Hessischer Bauernverband fordert weitere Schritte
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (sogenannten „Roten Gebieten“) vorerst aus. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert; bereits festgestellte Verstöße haben keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter. Dies teilte das HMLU am vergangenen Freitag in einer Pressemitteilung mit.
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Düngeverordnung für unwirksam erklärt
Anlass sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, mit dem die Bayerische Allgemeine Verwaltungs- und Düngeverordnung für unwirksam erklärt und aufgehoben wurde, so das HMLU. Die Entscheidung habe bundesweite Relevanz: In Hessen seien beim Verwaltungsgerichtshof Kassel vier Verfahren zur Hessischen Allgemeinen Verwaltungs- und Düngeverordnung (HeAVDüV) anhängig. Vor diesem Hintergrund sei eine Unwirksamkeitserklärung durch das VGH Kassel auch für Hessen möglich. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Entscheidung hierzu sei derzeit jedoch offen. Im Vordergrund steht für das Hessische Landwirtschaftsministerium bei dieser Entscheidung die Planungssicherheit für die hessischen Landwirte für die ab Februar anstehende Düngesaison. Hessen reagiert daher zunächst mit der Aussetzung der HeAVDüV.
Aufhebung belastender Regelungen wird geprüft
An dieser Übergangslösung will das Land jedoch nicht dauerhaft festhalten. Deshalb werde gleichzeitig eine Aufhebung belastender Regelungen geprüft, um langfristig Rechtssicherheit für die hessische Landwirtschaft zu schaffen. Die in der HeAVDüV vorgesehenen Entlastungen für die Betriebe sollen dabei erhalten bleiben. Zugleich mache das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich, dass es Reformbedarf im Düngerecht gebe und hier nun der Bund gefordert sei, um in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Berufsstand eine verfassungskonforme und praxistaugliche Düngeverordnung zu ermöglichen, so das HMLU. Hessen steht hierzu in einem engen und konstruktiven Austausch mit dem Bund, der die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung des Düngerechts bereits eingeleitet habe.
Der Hessische Bauernverband (HBV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, die zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten „Roten Gebieten“ vorerst auszusetzen. „Dies ist eine längst überfällige Entscheidung“, betont Sebastian Schneider, Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, in einer Pressemitteilung.
Planungssicherheit zu Beginn der Düngesaison
Für die hessischen Betriebe schaffe die Vollzugsaussetzung kurzfristig Planungs- und Rechtssicherheit vor Beginn der Düngesaison. Damit sei zugleich klargestellt, so der HBV: Die allgemeinen Regeln der DüV bleiben in Kraft, ebenso gegebenenfalls einschlägige Schutzgebietsverordnungen. Der Hessische Bauernverband unterstreicht, dass der Schutz des Grundwassers weiterhin oberste Priorität habe. Allerdings müssten Maßnahmen fachlich begründet, rechtssicher und praxisgerecht gestaltet sein und auch außerlandwirtschaftliche Einträge im Blick haben. Die bisherigen Vorgaben – insbesondere die pauschalen Auflagen in den Roten Gebieten – hätten nachweislich zu zahlreichen Problemen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung geführt, ohne die tatsächlichen Ursachen der Nitratbelastung differenziert zu adressieren. „Seit Jahren weisen wir auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten und fachliche Mängel bei der Ausweisung der Roten Gebiete hin. Die jetzige Entwicklung bestätigt die Kritik aus der Praxis“, so Sebastian Schneider.
HBV: Bund und Länder müssen nacharbeiten
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige deutlich, dass umfassender Reformbedarf bestehe. Der Hessische Bauernverband fordert daher:
- Eine vollständige Überarbeitung der Düngeverordnung, gemeinsam mit dem Berufsstand,
- eine wissenschaftlich belastbare, transparente, verursachergerechte Gebietsausweisung,
- praxisgerechte Vorgaben statt pauschaler Verbote,
- verlässliche und langfristige Rechtssicherheit für die Betriebe und die
- Befreiung von Auflagen für besonders gewässerschonende Betriebe.
Es müssten daher dringend weitere Schritte folgen, um die bestehenden Schwächen im Düngerecht endlich zu beheben, so der Hessische Bauernverband. „Die Aussetzung der zusätzlichen Auflagen verschafft unseren Betrieben zunächst Luft. Jetzt kommt es darauf an, die Gebietsausweisung rechtsstaatlich sauber, datenbasiert und praxistauglich neu aufzusetzen – mit der Landwirtschaft statt über sie hinweg“, betont Schneider. „Grundlage muss eine verursachergerechte Bewertung sein, die die Betriebe mit vorbildlicher Gewässerschutzpraxis nicht bestraft, sondern anerkennt."
LW – LW 4/2026
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