Hessische Düngeverordnung in Kraft getreten
Was in den gefährdeten Gebieten zu beachten ist
Einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen ist am 30. August 2019 die Hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung in Kraft getreten (GVBl. I S. 203). Mit ihr werden die so genannten gefährdeten Gebiete ausgewiesen, in denen über die allgemeinen Vorschriften der Düngeverordnung hinaus aus einem Katalog von insgesamt 14 Maßnahmen mindestens drei weitere Anforderungen gelten müssen. Das hessische Landwirtschaftsministerium beschreibt in diesem Beitrag die Einzelheiten.
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