Hilfe für süddeutsche Erzeuger wegen Blauzungenkrankheit
Verzicht auf Untersuchungsgebühren in BW
Kälber von zu spät gegen die Blauzungenkrankheit geimpften Kühen dürfen ab vergangenem Samstag nur noch nach einer Blutuntersuchung und nachgewiesener Virusfreiheit aus Restriktionszonen in seuchenfreie Gebiete verbracht werden. Um den betroffenen Betrieben zu helfen, hat Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk den Tierhaltern Entlastung versprochen: „Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden.“
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