Hofübergaben sind vielschichtig und niemals schnell gemacht
Recht, Steuer, Sozialversicherung und Betriebswirtschaft
Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte müssen bei der Hofübergabe beachtet werden? Welche Änderungen finden bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung statt? Gibt es betriebliche Kennzahlen, die bei der Übergabe relevant sind? Diese Fragen wurden anlässlich der 49. Arbeitstagung für landwirtschaftliche Buchstellen und Sachverständige erörtert.
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Rechtliche Situation frühzeitig klären
Eine ungeklärte Hofnachfolge kann bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge erheblichen Abstimmungsbedarf oder Streit in einer Erbengemeinschaft nach sich ziehen. Wie Rechtsanwalt Reinhardt Schulte-Ebbert, Geschäftsführer der LBH Steuerberatung GmbH, weiter in seinem Vortrag erklärte, lohnt es sich deshalb frühzeitig die Nachfolge zu regeln. Dafür existieren diverse Wege, die individuell gestaltet werden sollten. Einer dieser Wege ist der Hofübergabevertrag. Er ermöglicht die unentgeltliche Hofübergabe auf Basis eines notariell beglaubigten Vertrags. Darin sollte grundsätzlich festgelegt werden, welche Gegenstände Teil der Übergabe sind und welche Versorgunsgleistungen erbracht werden. Dazu zählen Wohnhäuser ebenso wie bestehende Pachtverträge oder lebendes und totes Inventar. Unter die Versorgungsleistungen fällt der Baraltenteil, etwaige Naturalleistungen und auch Pflegeverpflichtungen. Die genaue Ausgestaltung sollte im Zuge einer Beratung geklärt werden.
Das Zwischenmenschliche ist maßgeblich
Steuerberater Nikolas Breitsch, ebenfalls Geschäftsführer der LBH Steuerberatung GmbH, stellte in seinem Vortrag zu steuerrechtlichen Belangen bei der Hofübergabe klar heraus: „Hofübergaben sollten nicht maßgeblich nach dem Steuerrecht gestaltet werden, das gibt nur die Leitplanken vor.“
Als relevante Steuerbereiche nannte er die Ertragsteuer, die Schenkungsteuer und die Versorgungsleistungen. Das Ziel bei der Ertragssteuer ist laut Breitsch die steuerneutrale Übertragung, also die Buchwertfortführung. Bei der Schenkungssteuer geht es um die Verschonung des Betriebs. Die Versorgungsleistungen sollten in einem realistischen Umfang festgesetzt werden, so Breitsch. Solle eine Hofübergabe aus steuerlicher Sicht erfolgreich sein, müssten alle drei Aspekte aufeinander abgestimmt werden.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Hofübergabe
Anna Mawick, Abteilungsleiterin Fachinformation beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, stellte heraus, welche betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs bestehen. In erster Linie sei es wichtig, den Nachfolgern einen wirtschaftlich gut aufgestellten Betrieb zu übergeben.
Wenn es im Betrieb beispielsweise an der Eigenkapitalbildung scheitere sei fraglich, wie gut es nach der Übergabe für die nächste Generation laufe. Betrachte man die bereinigte Eigenkapitalbildung der hessischen Haupterwerbsbetriebe aus dem Testbetriebsnetz sei klar: Für die weniger erfolgreichen Betriebe stellt sich die Situation schlecht dar. Sie konnten in den Jahren 2020/21 bis 2024/25 kein Eigenkapital aufbauen. Bei den Nebenerwerbsbetrieben sei die Situation ebenfalls schwierig.
Das spiegelt sich dementsprechend auch in der Gewinnsituation wieder. Für die erfolgreichen Betriebe ist die Eigenkapitalbildung aufgrund der positiven Gewinnsituation gut möglich.
Die Gewinnsituation ist wichtig für die Übergabe, weil sie letztenendes darüber entscheidet, wie hoch zum Beispiel die Altenteilsleistungen ausfallen können. Wo nicht ausreichend Gewinn für die Betriebsleiterfamilie erwirtschaftet werde, seien schon geringe Altenteilsleistungen nur schwer oder gar nicht zu stemmen, erklärte Mawick. Auch die Abfindung weichender Erben sei somit nur schwerlich erreichbar.
Mawicks wichtigste Botschaft des Tages war jedoch eine simpel anmutende: „Man sollte immer mal wieder transparent mit seinen Kindern über die Hofübergabe sprechen. So können Probleme mit weichenden Erben vermieden werden.“ Die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Belange seien schneller zu klären, als zwischenmenschliche.
Beitragsänderungen nach der Hofübergabe
Hartmut Fanck von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erläuterte die Veränderungen bei den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie Kranken- und Alterskasse. Aus seiner Sicht lohnt es sich grundsätzlich, zum Versicherungsstatus nach der Hofübergabe beraten zu lassen. Egal ob direkt bei der SVLFG oder in den Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände – an beiden Anlaufstellen erhalten sowohl Übernehmer als auch Übergeber Tipps zur individuellen Versicherungssituation. Denn diese ändert sich je nachdem, ob der Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb geführt wird.
Auch außerlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten haben einen Einfluss auf die Beiträge. Je nach Übergabesituation sollte individuell geprüft werden, ob alle selbstständigen Tätigkeiten mit aufgegeben werden sollten oder nicht, erklärte Fanck. Mit der Beratung ließen sich unter Umständen zu hohe Beiträge verringern.
Zum Abschluss dankten der HLBS-Landesvorsitzende Kurt Möller und sein Amtkollege Ludolf von Stockhausen den Referenten für den Einblick in die Fallstricke bei der Hofübergabe.
AS – LW 40/2026
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