Impfkostenbeihilfe für Pferdeherpesvirus beschlossen

Tierseuchenkasse gibt Zuschuss von 10 Euro je Impfung

Als neue Leistung für Pferdehalter wurde eine Impfkostenbeihilfe bei Impfungen gegen das Equine Herpes Virus (EHV) – 1 in Höhe von 10 Euro je Impfung beschlossen. Dies teilte die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) kürzlich in einer Pressemitteilung mit.

EHV-1 hatte im laufenden Kalenderjahr zu mehreren Todesfällen in hessischen Pferdebeständen geführt. Eine Senkung der Viruslast ist durch eine regelmäßige Impfung zu erreichen und stellt damit zur Vermeidung des Ausbruchs der Erkrankung eine entscheidende Prophylaxemaßnahme dar. Die Aufwendungen für die Durchführung der Impfungen gemäß Immunisierungsschema der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) werden vom Tierarzt dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Der Tierhalter oder benannte Verantwortliche beantragt die Beihilfe anhand des bei der HTSK abzufordernden Beihilfeantrages. Weitere Voraussetzungen, die für die Gewährung der Beihilfe erfüllt sein müssen:

  • Alle Pferde des Bestandes müssen bei der HTSK gemeldet sein,
  • Für den gesamten Bestand liegt ein Impfplan gemäß Immunisierungsschema der StIKoVet vor,
  • Die ordnungsgemäße Impfung des gesamten Bestandes wird vom Impftierarzt bestätigt,
  • In Beständen mit Pferden mehrerer Tierhalter stellt der benannte Verantwortliche im Auftrag aller Tierhalter den Antrag auf Beihilfe.

Die Beihilfe wird für EHV-1 -Impfungen ab dem 1. Januar 2017 auf Antrag des Tierhalters gewährt. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Antragsformulare auf der HTSK-Homepage (www.hessischetierseuchenkasse.de) zum Download bereit.

 – LW 51/2016