Grünland: späte Gülledüngung

Foto: Gerhold
Grundsätzlich gehen die Nitratrichtlinien mit den gesicherten Erkenntnissen der landwirtschaftlichen Forschung auf Grünlandstandorten nicht konform. Die Düngungsverbote für Gülle und Jauche (Sperrfristen) sind auf Grünland so gesehen willkürliche Zeiträume. Eine Wirtschaftsdüngerausbringung auf Grünland im Dezember bei kalten und trockenen Bedingungen wäre für Umwelt und Boden entschieden günstiger zu beurteilen als in einem verregneten Oktober oder November. Es entstünden geringere Ammoniakabgasungen und die Bodenstruktur würde deutlich besser geschont. Generell ist zu bemerken, dass eine Gülleausbringung im November eine bessere Nährstoffausnutzung und geringere Nitratwerte nach sich zieht als im Oktober. Die Verwertung der Gülle-Nährstoffe ist im Spätherbst gleich gut wie im Frühjahr zu bewerten. Die Düngeverbotszeiträume und nicht abschätzbare Witterungsbedingungen im Frühjahr zwingen zu einer Gülleausbringung im Frühherbst. Bei diesem Zeitraum sind aber höhere N-Verluste gegeben.
Foto: Gerhold

Auch das Düngungsverbot bei Schneeauflage ist zu hinterfragen. Eine Gülleausbringung zum Beispiel Ende Februar oder Anfang März in Schnee führt zu einem deutlich besseren Aufwuchs des ersten Schnittes, was die Praxis immer wieder bestätigt. Dieses Verbot wurde wohl aus optischen Gründen erlassen.

Gerhold