Vorne eine Drei - HBV Vizepräsident Armin Müller zur Preisgestaltung bei Braugerste

Braugerste wird traditionell etwa zur Hälfte im Vertragsanbau erzeugt. Diese im Kontrakt gehandelte Ware sichert dem Erzeuger einen festen Abnahmepreis seiner Ernte schon bei der Aussaat zu. In der letzten Saison war dieses Vorgehen wegen der rasant gestiegenen Preise für die Landwirte nicht von Vorteil, denn sie hätten für den Bierrohstoff am freien Markt deutlich höhere Preise erlösen können – aber Vertrag ist Vertrag. Das LW fragte den Vorsitzenden des Vereins zur Förderung der Hessischen Braugerste, HBV-Vizepräsident Armin Müller, wie die Vertragsgestaltung in Zukunft aussehen sollte. „Die Versorgung der Mälzereien mit heimischer Braugerste ist und bleibt schwach, denn nicht nur die Erntemengen, auch die Anteile vermarktungsfähiger Ware waren in diesem Jahr unterdurchschnittlich ausgefallen“, so Müller (Foto). Wegen der stark gestiegenen Preise für Getreide, habe man in diesem Jahr für Futtergerste mit bis zu über 21 Euro/dt mehr bekommen als für Braugerste im Vertragsanbau.
Heimische Ware werde zwar von der Brauwirtschaft verlangt, aber letztlich bestimme der Preis über deren Anbau. Obwohl die Anbauplanung bereits im August beginne, hätten die Mälzereien unverständlicherweise weder das Gespräch gesucht, noch positive Preissignale für 2008 ausgesendet.
Die Aufnehmende Hand hält sich weiter zurück
„Wegen der geringeren Erträge und des erhöhten Risikos hinsichtlich der zur Vermarktung notwendigen Qualitäten, muss der Preis für Braugerste etwa 30 Prozent über dem von Brotweizen liegen. Das heißt, es sollte eine Drei vor dem Komma stehen“, stellt der Vizepräsident des Hessischen Bauernverban¬des  (HBV) fest. Da bei der Braugerste in naher Zukunft keine Entspannung hinsichtlich der Versorgungslage und der Preise zu erwarten sei, sollte kein Bauer Verträge unterschreiben, die unter einer Preisspanne von 28 bis 30 Euro/dt liegen. Denn auch weltweit würden die Anbauflächen für Sommergerste eher sinken als weiter ausgebaut.
Müller empfahl, wie bisher nicht mehr als die Hälfte der im Betrieb angebauten Braugerste vertraglich zu binden. Einerseits erhalte man sich so Flexibilität und andererseits könne man im Falle einer schwachen Ernte immer doch die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. „Die Vertragstreue muss auf jeden Fall gewährleistet sein“, betonte der Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Hessischen Braugerste.      KB