Keine Entwarnung bei der Besteuerung der Betriebsprämie

KW 30 Seite 6

Den deutschen Landwirten droht weiter eine massive Steuermehrbelastung aufgrund der vom Bundesfinanzministerium veranlassten Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts für die Betriebsprämie (siehe LW Nr. 28,S. 20). Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte Ende letzter Woche noch keine Antwort vom Finanzressort auf das Schreiben seines Präsidenten Gerd Sonnleitner erhalten. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es, man sei in intensiven Gesprächen mit dem Finanzministerium.

Den deutschen Landwirten droht weiter eine massive Steuermehrbelastung aufgrund der vom Bundesfinanzministerium veranlassten Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts für die Betriebsprämie.

Foto: Rolf van Melis/pixelio

Immerhin soll das Finanzressort inzwischen eingeräumt haben, dass die Neuregelung für die Landwirte eine erhebliche zusätzliche Steuerlast bedeuten würde. Die veranschlagt das Ministerium auf 500 Mio. Euro, der DBV geht sogar von rund 700 Mio. Euro aus. Unterdessen wächst der Druck aus Politik und Bauernverband auf die Bundesregierung, doch noch eine Lösung in dieser Frage zu erreichen. Sonnleitner sprach gegenüber Journalisten in Berlin von einer „kostspieligen Willkürmaßnahme“ zu Lasten der deutschen Landwirte und warnte mit Nachdruck vor einer Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts und damit einer Doppelbesteuerung der Direktzahlungen in diesem Jahr. Nach einem Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzverwaltung soll der Bilanzierungszeitpunkt der Betriebsprämie vom Ende des jeweiligen Kalenderjahres auf den 15. Mai vorverlegt werden. Dies hätte zur Folge, dass im Wirtschaftsjahr 2007/2008 zwei Ausgleichszahlungen versteuert werden müssten, obwohl der Landwirt diese nur einmal erhalten hat.
Das Bundesfinanzministerium begründet die Vorverlegung des Zeitpunkts der bilanziellen Erfassung der Betriebsprämie mit den beschlossenen Vereinfachungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik wie dem Wegfall des Zehnmonatszeitraums und dem Aussetzen der Stilllegungsverpflichtung ab dem Antragsjahr 2008.
Damit reicht es dem Ministerium zufolge für die bilanzielle Erfassung der Betriebsprämie aus, dass die beihilfefähige Fläche dem Betriebsinhaber am 15. Mai zur Verfügung steht; ein Abwarten bis zum Jahresende sei nicht mehr erforderlich. Im Wirtschaftsjahr 2007/2008 würde dies allerdings dazu führen, dass neben der Betriebsprämie 2007 auch die des Jahres 2008 erfasst wird. Betroffen hiervon wären sämtliche buchführenden Betriebe mit landwirtschaftlichem Regelwirtschaftsjahr. age