Keine Entwarnung bei der Besteuerung der Betriebsprämie
KW 30 Seite 6
Den deutschen Landwirten droht weiter eine massive Steuermehrbelastung aufgrund der vom Bundesfinanzministerium veranlassten Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts für die Betriebsprämie (siehe LW Nr. 28,S. 20). Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte Ende letzter Woche noch keine Antwort vom Finanzressort auf das Schreiben seines Präsidenten Gerd Sonnleitner erhalten. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es, man sei in intensiven Gesprächen mit dem Finanzministerium.
Den deutschen Landwirten droht weiter eine massive Steuermehrbelastung aufgrund der vom Bundesfinanzministerium veranlassten Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts für die Betriebsprämie.
Foto: Rolf van Melis/pixelio
Das Bundesfinanzministerium begründet die Vorverlegung des Zeitpunkts der bilanziellen Erfassung der Betriebsprämie mit den beschlossenen Vereinfachungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik wie dem Wegfall des Zehnmonatszeitraums und dem Aussetzen der Stilllegungsverpflichtung ab dem Antragsjahr 2008.
Damit reicht es dem Ministerium zufolge für die bilanzielle Erfassung der Betriebsprämie aus, dass die beihilfefähige Fläche dem Betriebsinhaber am 15. Mai zur Verfügung steht; ein Abwarten bis zum Jahresende sei nicht mehr erforderlich. Im Wirtschaftsjahr 2007/2008 würde dies allerdings dazu führen, dass neben der Betriebsprämie 2007 auch die des Jahres 2008 erfasst wird. Betroffen hiervon wären sämtliche buchführenden Betriebe mit landwirtschaftlichem Regelwirtschaftsjahr. age