Anträge für EU-Umstrukturierungsprogramm

Ab dem 15. Dezember 2008 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2009 gestellt werden. Das hat Weinbauminister Hendrik Hering mitgeteilt. Mit den Vorgaben der neuen EU-Weinmarktordnung konnte das Programm gestrafft und durch die Zulassung aller in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten für die Winzer noch attraktiver gemacht werden, so Minister Hering.

Neu aufzubauende Rebflächen nach Flurbereinigungen können ab diesem Antragsjahr sogar mit 1 500 Euro je Hektar Beihilfe mehr gefördert werden als Flächen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich fünf Ar. Antragsunterlagen sind bei Kreisverwaltungen zu erhalten. Die Antragsfrist endet am 30. Januar 2009. mwvlw