Höchstdauer der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf sechs Monate verlängert
Bundesrat stimmt zu - Bisher auf vier Monate pro Jahr beschränkt
In seiner Sitzung am Freitag, dem 19. Dezember, hat der Bundesrat der Änderung der Beschäftigungsverordnung zugestimmt. Dies meldet der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband. Demnach können ab dem 1. Januar 2009 ausländische Saisonarbeitskräfte für insgesamt sechs Monate im Jahr beschäftigt werden (§ 18 Beschäftigungsverordnung). Bisher waren es vier Monate. Die Änderung der zulässigen Höchstdauer soll vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl ausländischer Saisonkräfte dazu beitragen, dass die Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus ihren für die Ernte erforderlichen Arbeitskräfte-Bedarf weiter ausreichend decken können. LW