Verwendung ungenutzter Mittel

Durch Gesundheits-Check möglich

Die im Rahmen des Gesundheits-Checks der EU-Agrarpolitik ausgehandelte zusätzliche Flexibilität hinsichtlich der Verwendung ungenutzter Mittel dürfte es den alten Mitgliedstaaten erlauben, insgesamt 682,1 Mio Euro aus dem Haushaltsjahr 2008 für Maßnahmen unter dem neuen Artikel 68 zu verwenden. Das geht aus Berechnungen der Europäischen Kommission hervor, die den Mitgliedstaaten vergangene Woche im Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft vorgelegt wurden. Für Deutschland stehen danach 42,6 Mio. Euro zur Verfügung. Allerdings weist die Bundesrepublik von allen betroffenen EU-Staaten die höchste Ausnutzung der nationalen Obergrenze auf, so dass anteilmäßig lediglich 0,79 Prozent für die neue Regelung vorhanden sind. Dagegen können Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Malta über die vollen 4 Prozent verfügen, die maximal erlaubt sind. Insgesamt summieren sich so die nicht abgerufenen Gelder auf EU-weit rund 974 Mio Euro, hauptsächlich weil förderfähige Flächen fehlten. Die EU-Agrarmi­nister einigten sich gemeinsam mit EU-Agrarkommissarin Fischer Boel im November darauf, dass unter dem Artikel 68 bis zu 4 Prozent der jeweiligen nationalen Obergrenze des EU-Agrarbudgets als ungenutzte Mittel für bestimmte andere Maßnahmen ausgegeben werden können, falls eine Sicherheitsmarge von 0,5 Prozent eingehalten wird. age