Nachrüstsätze für Sägeräte
Auflagen zur Verwendung gebeizten Saatgutes erfüllen
Mit Sägeräten beziehungsweise mit dafür entwickelten Nachrüstsätzen von im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) organisierten Herstellern können die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, die in Verbindung mit der Wiederzulassung von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln stehen. Das hat der Frankfurter Verband in einer Pressemitteilung festgestellt. Jetzt liege es noch an der Zulassungsbehörde für Beizmittel, das Ruhen der Mittelzulassung aufzuheben, das im vergangenen Mai verfügt worden war.
Die Neuentwicklungen bei Einzelkornsägeräten ermöglichten eine Reduzierung der Abdrift von Beizmittelstaub um 90 Prozent und mehr, betonte der VDMA. Dies belegten umfangreiche Geräteprüfungen, die unter anderem vom Julius-Kühn-Institut durchgeführt worden seien. Damit hänge es nur noch von der Zulassungsbehörde für Beizmittel ab, ob in der kommenden Saison gebeiztes Saatgut verwendet werden könne.
Wenn die Entscheidung zur Wiederzulassung zeitnah getroffen werde, könnten die Gerätehersteller ihren Kunden die Nachrüstsätze noch rechtzeitig für die Saison 2009 anbieten, erklärte der Verband.
Im vergangenen Frühjahr war freies, zu schwach an Maiskörnern anhaftendes Beizmittel in Süddeutschland auf Blüten gelangt und hatte zu Bienensterben geführt. Daraufhin war das Ruhen der Beizmittelzulassung angeordnet worden. age