Junglandwirteförderung in Rheinland-Pfalz fast verdoppelt

500 000 Euro in 2008 für Junglandwirte

Junglandwirte können nun auch mehrmals eine Förderung beantragen.

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Auf rund 500 000 Euro nahezu verdoppeln wird sich in diesem Jahr das Volumen für die Junglandwirteförderung in Rheinland-Pfalz. „Ich freue mich über die ausgesprochen positive Entwicklung unseres Förderungsprogramms für die Junglandwirte“, sagte Landwirtschaftsminister Hendrik Hering zur regen Inanspruchnahme dieser für den Berufsnachwuchs wichtigen Unterstützung.

Den ländlichen Raum unterstützen

Wurden 2006 auf der Grundlage der alten Regelung 26 Anträge gestellt, haben im Jahr 2007 – dem ersten Jahr mit verbesserten Konditionen – bereits 33 junge Frauen und Männer aus den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau dieses Förderangebot genutzt. In diesem Jahr wird die Zahl auf 55 Anträge weiter steigen.

Mit dem 2007 verbesserten Förderprogramm soll dem Berufsnachwuchs der heimischen Landwirtschaft die erstmalige Niederlassung im Rahmen einer Unternehmensübernahme erleichtert werden. „Eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft hängt entscheidend davon ab, dass junge Menschen bereit sind, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und sich den Anforderungen des Marktes zu stellen“, erläuterte Minister Hering. Von der Förderung gehe daher eine Signalwirkung aus.

Zu den günstigeren Rahmenbedingungen gehöre eine qualifizierte Ausbildung und Beratung durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und flankierend auch eine finanzielle Förderung, die die junge Generation zusätzlich motiviert, den vielseitigen Beruf des Landwirts zu ergreifen, betonte der Minister. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung erhalten rheinland-pfälzische Junglandwirtinnen und Junglandwirte neben einem Zuschuss von bis zu 20 000 Euro zusätzlich 10 000 Euro Niederlassungsprämie. Diese Prämie wird über ein nur in Rheinland-Pfalz angebotenes Landesprogramm gezahlt. Damit können für die erstmalige Niederlassung insgesamt Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die verbesserte Förderung ist unter anderem, dass die Förderentscheidung vor der Vollendung des 40. Lebensjahres des Junglandwirtes oder der Junglandwirtin fällt und der Arbeitsbedarf des Unternehmens mindestens eine Arbeitskraft beträgt. Die in der Vergangenheit notwendige unternehmensbezogene Einmaligkeit der Junglandwirteförderung wurde gelockert. Nach Ablauf von 15 Jahren kann eine solche Förderung in demselben Unternehmen wiederholt werden. Damit hat sich der Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger merklich erhöht. „Die Zahlen machen den Erfolg der Anpassungen deutlich. Es zeigt sich, dass es richtig war, die Förderkonditionen für den Berufsnachwuchs zu verbessern“, betonte der Minister. Mit einer attraktiven Junglandwirteförderung werde erreicht, dass für die Zukunft eine ausreichende Zahl hauptberuflich wirtschaftender Betriebe erhalten bleibe. Damit werde ein aktiver Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz geleistet, so der Minister. mwvlw