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Merkblatt informiert alle, die Speisen anbieten wollen

Lebensmittelhygiene beim Feste feiern

Glühwein zum Aufwärmen, Fischbrötchen auf der Kirmes, Kuchen für das Vereinsfest: ohne Speisen und Getränke sind Volks-, Vereins- und Straßenfeste nicht vorstellbar und ein leckeres Angebot trägt zum Gelingen wesentlich bei. Ein neues Merkblatt des Umweltministeriums informiert Veranstalter und Helfer über die rechtlichen Bestimmungen, die beim Angebot von Lebensmitteln bei Festen zu beachten sind. Ziel ist eine einwandfreie Hygiene und damit ungetrübte Festfreude.

In dem Informationsblatt, das für das ganze Land gilt, ist zum Beispiel zu erfahren, dass aus Gründen der Hygiene Bratwürste, Frikadellen; Steaks und Fisch beim Verkauf völlig durchgegart sein müssen.

Erst kühlen vor dem Mischen

Bei der Zubereitung zusammen gesetzter Speisen wie Kartoffel- oder Nudelsalat sollen die zuvor gekochten Zutaten heruntergekühlt werden bevor sie gemischt und gewürzt werden. Auch auf organisatorische Bedingungen wird eingegangen. So muss bei Anfall größerer Mengen Geschirrs eine separate Spülgelegenheit vorhanden sein. Das Merkblatt, das auf weitere Einzelheiten eingeht, ist auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar unter www.mufv.rlp.de.

In Rheinland-Pfalz sind die Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte für die amtliche Überwachung der Feste zuständig. Konkrete Fragen sollten möglichst schon bei der Planung von Volks-, Vereins- und Straßenfesten mit der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde erörtert werden. Die Verhältnisse vor Ort wie zum Beispiel bauliche Möglichkeiten, das Speisenangebot oder die erwartete Teilnehmerzahl spielen bei der Beurteilung des Vorgehens eine große Rolle. Das Merkblatt enthält auch alle Adressen der zuständigen Kreise und Städte und weiterführende Links. mufv