Geordnete Abwicklung statt Insolvenz
Laut Insolvenzrecht ist ein solcher Antrag bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit binnen 21 Tagen zu stellen. Ausgehend vom Tag der Urteilsverkündung durch das Bundesverfassungsgericht wäre der späteste Termin dafür der 24. Februar. Ziel der Garantieerklärung ist es, eine geordnete Abwicklung mitsamt einem Sozialplan für die mehr als 300 Mitarbeiter zu ermöglichen, berichtet die FAZ. In Bezug auf die Nachfolgelösung für die ZMP haben laut Bericht mehrere Verlage Interesse signalisiert einen Teil der ZMP und der 120 Mitarbeiter starken Belegschaft zu übernehmen und landwirtschaftliche Markt- und Preisinformationen zu liefern. Der weitaus größte Teil des ZMP-Haushalts stammte bislang aus den Absatzfonds-Abgaben, ein geringer Teil aus dem Verkauf von Marktdaten und Dienstleistungen. LW