Gebeiztes Saatgut ist nur unter Auflagen zugelassen

Maisaussaat 2009 nur mit Mesurol-Beize möglich

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Februar die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Mesurol flüssig“ mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Es darf damit wieder vertrieben und zum Schutz von Maissaatgut gegen Insekten angewendet werden.

Für die kommende Maisaussaat sind einige Auflagen zu beachten.

Foto: agrar-portal

Im Frühjahr 2008 kam es im Oberrheingraben (Baden-Württemberg) kurz nach der Aussaat von Mais zu einem ungewöhnlich hohen und zunächst nicht zu erklärenden Bienensterben. Als Ursache für das Bienensterben können heute verschiedene Faktoren genannt werden, die gleichzeitig zusammenkamen: Schlecht anhaftende Saatgutbeize mit dem bienengefährlichen Wirkstoff Chlothianidin wurde zum Zeitpunkt der Blüte von Pflanzen, die von Bienen angeflogen werden mit pneumatischen Sämaschinen ausgesät, welche die Abluft in die Umgebung abführten. Dabei kam es zu einer Abdrift von Beizstaub auf die blühenden Pflanzen. Die Bienen flogen diese Pflanzen an und nahmen die für sie tödlichen Beizstäube auf.

Ãœber eine Eilverordnung wurde ein Ruhen der Zulassung für insektizide Beizen verfügt. Während dieser Zeit wurden Lösungen zur Vermeidung von Bienenschäden in der Zukunft erarbeitet und in eine Verordnung überführt. Die neue „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ ist seit dem 13. Februar rechtsgültig. Ãœber diese Verordnung werden die Einfuhr, das Inverkehrbringen sowie die Aussaat von mit bestimmten PSM-behandeltem Maissaatgut rechtsverbindlich geregelt. Somit ist die Unsicherheit nun vorbei und es können klare Aussagen zu dieser Thematik getroffen werden.

Regelungen zur Einfuhr und das Inverkehrbringen

Wer Maissaatgut, das mit einem Insektizid gebeizt ist, aussäen möchte, hat in diesem Jahr keine Wahl. Der Handel darf zum Schutz vor tierischen Schaderregern nur mit Mesurol gebeiztes Saatgut in den Verkehr bringen, welches gegen Vogelfraß und Fritfliege wirkt. Für alle anderen insektiziden Beizmittel wird das Ruhen der Zulassung nicht aufgehoben, das heißt sie dürfen nicht eingeführt und nicht in den Verkehr gebracht werden – sie werden somit in diesem Jahr nicht vermarktet. Mit Mesurol gebeiztes Saatgut darf auch nur dann verkauft werden, wenn es einen bestimmten Abriebgrenzwert (0,75 g je 100 000 Körner) unterschreitet, der nach genauen Vorgaben mit der sogenannten „Heubach- Methode“ ermittelt worden ist. Die vorschriftsmäßige Testung der Saatguteinheiten muss von den Beizstellen dokumentiert werden.

Regelungen zur Aussaat von gebeiztem Saatgut sowie zu den Sägeräten

In diesem Jahr dürfen nur Einhei­ten ausgesät werden, die mit Mesurol behandelt worden sind und den erwähnten Abriebgrenzwert unterschreiten, der vorschriftsmäßig erhoben und dokumentiert wurde. Die Aussaat von Maissaatgut, das mit anderen insekti­ziden Beizmitteln behandelt wurde ist verboten.

Zur Aussaat von Mesurol-gebeiztem Saatgut sind folgende Reglungen zur Aussaattechnik vorgeschrieben:

  • Sägeräte, die mechanisch oder mit Druckluft vereinzeln, dürfen uneingeschränkt verwendet werden.
  • Pneumatische Geräte, die mit Unterdruck arbeiten und die Abluft nach außen abführen, dürfen nicht verwendet werden.
  • Pneumatische Geräte, die mit Unterdruck arbeiten und die Abluft in den Boden ableiten, dürfen verwendet werden, wenn die Abdrift zu mindestens 90 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Unterdruckgeräten reduziert wird.

Landwirte, die Mesurol-gebeiztes Saatgut aussäen wollen und ein pneumatisches Gerät, das mit Unterdruck arbeitet verwenden, müssen dieses so umrüsten, dass die Abluft in den Boden geleitet wird. Dazu sind vorgeschriebene Umrüstsätze einzubauen. Im Internetangebot des JKI (www. Jki.bund.de) ist eine erste Liste veröffentlicht. Sie enthält alle bisher geprüften Maissägeräte sowie die dazugehörigen notwendigen Umrüstsätze, die die Abdrift von Beizstäuben gegenüber herkömmlichen Standardgeräten um mindestens 90 Prozent verringern. Sie sind entsprechend den beigefügten Anbauanleitungen zu montieren.

Die Liste wird in unregelmäßigen Abständen nach Vorliegen der Voraussetzungen ergänzt. Maissägeräte, die mechanisch oder mit Druckluft vereinzeln, können weiterhin ohne Umrüstung für die Aussaat von mit Mesurol behandeltem Maissaatgut verwendet werden, auch wenn sie nicht in der Liste aufgeführt sind.

Was geschieht mit Altsaatgut aus den vergangenen Jahren?

Mit Mesurol behandeltes Altsaatgut dürfte laut Verordnung nur dann ausgesät werden, wenn zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (also des Kaufes) der Abriebgrenzwert von 0,75 g/100 000 Körnern nach der vorgeschriebenen Methode nachweislich unterschritten worden wäre. Da keine Altpartie zum Zeitpunkt des Verkaufes getestet worden ist, ist die Aussaat von mit Mesurol gebeiztem Altsaatgut nicht erlaubt. Dieses gilt natürlich ebenso für sämtliches Altsaatgut, welches mit anderen insektiziden Beizmitteln versehen ist.

Mit Insektiziden gebeiztes Altsaatgut kann laut Verordnung an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden.

Ist eine Hofbeizung mit Mesurol erlaubt?

Hofbeizungen sind verboten und werden wohl auch nicht wieder erlaubt werden. Sollten sich noch originalverpackte Mesurolbeizmittel auf den Betrieben befinden, können diese an den Handel zurückgegeben werden. Angebrochene Verpackungen sind als Sondermüll zu betrachten und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es wird an alle Landwirte appelliert, diese Verordnung peinlichst genau zu befolgen. Sollte es durch unsachgemäßes Verhalten in diesem oder den nächsten Jahren Jahr wieder zu Bienenschäden kommen, steht die Zulassung aller insektiziden Beizen auf dem Spiel! Dr. Dominik Dicke, RP Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen