Nmin-Werte für Rheinland-Pfalz
Nmin-Ergebnisse und Düngeempfehlungen für Rheinland-Pfalz 2009
Nach der Düngeverordnung muss der Stickstoff-Vorrat bei der Düngung berücksichtigt werden. Wer über keine eigenen Untersuchungen verfügt, kann die Werte repräsentativer Flächen zugrunde legen. Der Dokumentationspflicht ist Genüge getan, wenn die entsprechenden Werte abgeheftet und sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufbewahrt werden. Die hier veröffentlichten Tabellen mit repräsentativen Nmin-Werten und N-Düngeempfehlungen sollten daher den Betriebsunterlagen beigeheftet werden.
Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.