Nachweis der Milchquote ist nicht mehr nötig
Einzelbetriebliche Förderung
Foto: agrarfoto
Der Ausschuss für ländliche Entwicklung der Europäischen Union (RDC) hat vergangenen Woche auf Initiative Deutschlands beschlossen, dass der Nachweis der Milchquote für Förderfälle nach dem 1. Januar 2007 nicht mehr geführt werden muss. Dies teilt Staatssekretär Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit. Damit sei eine erhebliche Erleichterung bei der Investitionsförderung in Milchviehställe erreicht worden. Diese Regelung werde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission in Kraft treten. Bisher war bei der Förderung von Investitionen in Milchviehställe die erforderliche Milchquote auf der Grundlage des EU-Rechts spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervorhabens nachzuweisen.
Druck für die Landwirte wurde herausgenommen
Die Länder haben nun die Möglichkeit, für den entsprechenden Zeitraum, die bereits ergangenen Förderbescheide, die den Nachweis der Milchquote fordern, abzuändern und auf diesen Nachweis zu verzichten. Für die Praxis bedeute dies, dass die investitionswilligen Landwirte nicht mehr unter dem erheblichen Druck stehen, zu bestimmten Terminen entsprechende Milchquoten zu kaufen. Dies werde schon den nächsten Milchbörsentermin am 1. April 2009 entlasten, so Staatssekretär Müller. LW