HBV-Präsident Schneider erleichtert über Aussetzung der Internet-Veröffentlichungen
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Der politischen Entscheidung vorangegangen war eine ganze Reihe von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Eilverfahren, in denen die Veröffentlichung auf massive datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen ist, so der HBV. Die Hauptsacheverfahren habe das Gericht ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Auch in anderen Bundesländern seien Entscheidungen nach dem Vorbild des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden getroffen worden. Schneider hob hervor, dass die jetzige Aussetzung durch zwei Klagen hessischer Landwirte Anfang dieses Jahres bundesweit überhaupt erst ins Rollen gekommen ist. „Das ist ein Erfolg des Hessischen Bauernverbandes. Hätte die Politik damals schon die Entscheidung des Gerichtes anerkannt, hätten wir viel Arbeit und Papier sparen können, so Schneider.