Daten von Zahlungsempfängern sollen jetzt doch ins Internet

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde als Wink mit dem Zaunpfahl

Die Empfängerdaten von EU-Direktzahlungen werden auch in Deutschland veröffentlicht. Darauf haben sich die Amtschefs der Landwirtschaftsministerien des Bundes und der Länder am Donnerstag vergangener Woche in einer Telefonschaltkonferenz grundsätzlich verständigt. Die Veröffentlichung soll im Laufe des Juni erfolgen.

Deutschland nicht im Internet.

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Ein genauer Termin soll in der vorletzten Maiwoche genannt werden, wenn die anstehende Veröffentlichung offiziell angekündigt werden soll. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist dem Vernehmen nach die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von Landwirten gegen eine Offenlegung ihrer Daten. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht dafür keine Gründe genannt; dennoch werten Juristen dies als „Wink mit dem Zaunpfahl“ aus Karlsruhe. Von den Verwaltungsgerichten gibt es indes nach wie vor keine einheitlichen Signale. In der vergangenen Woche gab beispielsweise das Verwaltungsgericht Freiburg grünes Licht für eine Veröffentlichung, während das Verwaltungsgericht Dresden dem Antrag von Landwirten auf Nichtveröffentlichung stattgab. Bei den Oberverwaltungsgerichten steht es ebenfalls eins zu eins: Während das OVG Münster die Offenlegung der Empfängerdaten erlaubt hatte, vertrat das OVG Greifswald die gegenteilige Auffassung.

Derzeit stehen noch zwei weitere OVG-Entscheidungen aus, nämlich vom Verwaltungsgerichtshof Kassel und dem OVG Schleswig. Nur für den Fall, dass diese beiden Gerichte und möglicherweise weitere OVG die Offenlegung untersagen, könnte die Entscheidung von Bund und Ländern noch revidiert werden, hieß es in Berlin. Dies gilt aber als sehr unwahrscheinlich. Von einer Veröffentlichung ausgenommen werden in jedem Fall Daten von Landwirten, die gegen eine Veröffentlichung geklagt und damit vor einem Verwaltungsgericht Erfolg hatten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Entscheidung Bestand hat und nicht durch einen OVG-Beschluss wieder aufgehoben wurde wie in Nord-rhein-Westfalen. Derzeit haben rund 100 Landwirte vor Verwaltungsgerichten obsiegt, drei Viertel davon allein in Hessen. Die EU-Kommission äußerte sich zufrieden über die bevorstehende Veröffentlichung der Daten in Deutschland. „Wir begrüßen es, wenn die deutschen Behörden gemäß den rechtlichen Vorgaben die Daten veröffentlichen“, sagte ein Kommissionssprecher. age