Liquiditätshilfedarlehen – wie sieht das Verfahren aus?
Durch Sondertilgung de facto zinsfreies Vorziehen der Betriebsprämie
Variante mit Sondertilgung
Auf Drängen des Deutschen Bauernverbandes sei in den Gesprächen eine Variante des Liquiditäshilfedarlehens mit einer Sondertilgungsmöglichkeit noch im Jahr 2009 erreicht worden. Diese Sondertilgungsmöglichkeit sei beschränkt auf 70 Prozent der im Jahr 2008 erhaltenen Betriebsprämien, abgeleitet aus der vorfristigen Zahlung der Betriebsprämien zum 16. Oktober 2009. In diesem Fall werde kein Vorfälligkeitsentgelt erhoben. Für den außerplanmäßig getilgten Betrag werde sogar eine Zinsverbilligung von bis zu 3 Prozent gewährt, maximal aber in Höhe des Zinssatzes für das vierjähige LiquiditätsÂdarlehen der Rentenbank. Dieser Zinssatz beträgt laut DBV zurzeit 2,65 Prozent. Dies sei de facto ein zinsfreies Vorziehen der Betriebsprämie.
Der Landwirt müsse erst im Herbst entscheiden, ob er diese Option nutzen will. Wenn die Zahlung der Betriebsprämie am 16. Oktober erfolge, dann sei das Liquiditätsdarlehn bis zu zehn Arbeitstagen nach dem 16. Oktober zu tilgen. Wenn die Auszahlung später erfolge, dann entsprechend später, spätesÂtens jedoch bis zum 30. Dezember 2009. Ablauf: Der Landwirt beschafft sich bei seiner Hausbank eine Kreditbereitschaftserklärung, aus der die Höhe des zu verbilligenden Darlehens hervorgeht. Der Darlehensbetrag bemisst sich an den aktuell und künftig benötigten liquiden Mitteln und kann den Betrag der Betriebsprämie aus 2008 überschreiten. Mit der Kreditbereitschaftserklärung stellt der Betriebsleiter einen Zinsverbilligungsantrag bei der Förderbehörde des Landes.
Wie geht der Landwirt vor?
Den Bewilligungsbescheid legt der Landwirt dann seiner Hausbank vor, die anschließend das vergünstige Darlehen in Abhängigkeit von der Bonität des Betriebs gewährt. In der Praxis dürfte die Bonität des Betriebs den Hausbanken bekannt sein, so dass hier nicht mit zusätzlichem Aufwand zu rechnen sei, so der DBV. Eine risikoorientierte Vergabe des Darlehens sei grundsätzlich vom Kreditwesengesetz her vorgeschrieben. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Betriebsprämie kann sich der Landwirt entscheiden, das Liquiditätshilfedarlehen vorfristig zu tilgen und damit faktisch zinsfrei zu stellen. LW