Analyse der flüchtigen Säure
Aufwendig, teuer, unnötig, sagt Kammerpräsident Schindler
Eine kurze, aber folgenschwere Passage des Entwurfs der EU-Kommission für ein neues Weinbezeichnungsrecht hat den Präsidenten der Landwirtschaftskammer RheinÂland-Pfalz auf den Plan gerufen: Im Rahmen der analytischen und sensorischen Prüfung sollen QualitätsÂweine, die künftig als Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung definiert werden, einer obliÂgatorischen Analyse der flüchtigen Säure unterzogen werden.
Fachlich unnötig
KammerÂpräsident Schindler beÂzeichnete diesen Punkt der Verordnung als fachlich unnötig. Das beÂwährte System der QualiÂtätsweinprüfung mit seinem analytischen und seinem sensorischen Element brauche keine weiÂtere analytische Komponente, die lediglich mehr Aufwand und mehr Kosten für die Betriebe beÂdeute. Weil eine unnötige Verteuerung der Analysekosten Akzeptanzprobleme gegenüber dem geÂsamÂten Qualitätsweinsystem auslösen könnte bat der Kammerpräsident BundeslandwirtÂschaftsmiÂnisterin Ilse Aigner, sich gegenüber Brüssel für eine Ãœberarbeitung des betreffenÂden Artikels 26 im vorliegenden Entwurf stark zu machen. Durch eine überflüssige Analytik mit WasserdampfÂdestillation und anschließender Titration würden sich die UntersuchungsÂkosten um 50 Prozent erhöhen, was bei 100 000 Anstellungen zur Qualitätsweinprüfung pro Jahr eine Verteuerung um 1,2 Mio. Euro bedeuten würde.
Sensorik soll entscheiden
Es sei deshalb vertretbar, die Untersuchung der flüchtigen Säure auch weiterhin auf durch die Sensorik begründete EinÂzelfälle zu begrenzen. Ministerin Aigner teilte jetzt mit, dass sie die Einschätzung hinsichtlich der überflüssigen Analyse der flüchtigen Säure teilt.
Konsequenzen waren nicht klar
Allerdings sei diese Position in der Diskussion auf EU-Ebene zunächst nur von Luxemburg unterstützt worden. Zwischenzeitlich hätten jedoch auf Arbeitsebene weitere Gespräche mit der Kommission stattgefunden, in denen die KonseÂquenzen einer systematischen Analyse der flüchtigen Säure nochmals verdeutlicht werÂden konnten. Die Europäische Kommission habe daÂraufhin eine Änderung der Bestimmung in Aussicht geÂstellt. Wenn nötig, will Aigner ihren LöÂsungsansatz auch gegenüber der zuständigen EU-Kommissarin Fischer-Boel vertreten. lwk