Liquiditätshilfedarlehen können bald gewährt werden

Bund und Länder haben sich über die Umsetzung geeinigt

In den letzten Tagen haben sich Bund und Länder über die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der Gewährung der geplanten Liquiditätshilfedarlehen für die Landwirtschaft geeinigt, zuletzt in der gemeinsamen Sitzung am 16. Juni bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt am Main. Das meldet der Hessische Bauernverband.

Das Ergebnis liege nun vor in Form einer bereits vom Bund un­terschriebenen „Verwaltungs­vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank“. Diese Vereinbarung stelle auch die Grundlage für die Förderung in den Län­dern dar, die über die einprozentige Zinsverbilligung des Bundes hinaus eine zusätzliche Verbilligung um nochmals einen Prozent über Landesmittel planen. Rheinland-Pfalz hat laut Mainzer Wirtschaftsministerium eine einprozentige Zinsverbilligung für viehhaltende Betrie­be zugesagt.
In Hessen befindet sich der Richtlinienentwurf zur Umsetzung des Liquiditätshilfeprogrammes – Richtlinien Hessisches Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft (RL-HLL) – laut Hessischer Bauernverband derzeit in der Ab­stimmung mit der Hessi­schen Staatskanzlei und den zuständigen Ministerien. Entsprechende Antragsunterlagen einschließlich Merkblatt, Kre­dit­bereitschaftserklärung der Haus­bank, Bewilligungsbescheid sind in Hessen und Rheinland-Pfalz ebenfalls in Vorbereitung. Die Verwendung der Darlehensmittel, die über die Hausbanken ausgereicht werden, hat für betriebliche Zwecke zu erfolgen. Grundlage wird, wie im LW Nr. 24/2009, Seite 8 berichtet, ein Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit vierjähriger Laufzeit sein. die Mindesthöhe des Darlehens beträgt 5 000 Euro, der Höchstbetrag ist 100 000 Euro. In Höhe von bis zu 70 Prozent der 2008 erhaltenen Betriebsprämienzahlung ist bis 10 Arbeitstage nach Erhalt der Betriebsprämienzahlung für das Jahr 2009, spätestens jedoch bis 30. Dezember 2009, eine außerplanmäßige Tilgung des Darlehens ohne Berechnung einer Vor­fälligkeitsentschädigung mög­lich.
Damit sich die in Frage kommenden Antragsteller bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die Eckpunkte des geplanten Programms informieren können, besteht in Hessen die Möglichkeit, Kontakt zu den nachfolgend aufgeführten Mitarbeitern des hessischen Landwirtschaftsministeriums als zentrale Bewilligungsbehörde aufzunehmen:

  • Michael Gall, Tel.: 0561/7299-279;
  • Ulrich Stahl, Tel.: 0561/7299-268,
Die E-Mail Adresse lautet: hll@hmuelv.hessen.de. Der Programmstart in Hessen soll in der 27.  Wo­che (ab 29. Juni) erfolgen.
In Rheinland-Pfalz soll in Kür­ze ein Dienstleistungszentrum Länd­licher Raum (DLR) mit der Abwicklung, was unter anderem die staatlich gewährte Zinsverbil­ligung betrifft, betraut werden. LW