Liquiditätshilfeprogramm Hessen

Die Umsetzung des HLL ist angelaufen

Ergänzend zur Information im LW Hessenbauer Nr. 26, Seite 8, vom 26. Juni 2009 teilt das hessische Landwirtschaftsministerium (HMUELV) mit, dass die Vorbereitungen zur Umsetzung des Hessischen Liquiditätshilfeprogramms Landwirtschaft (HLL) mittlerweile zum Abschluss gekommen sind. Einen Ãœberblick über die wesentlichen Fragen und Antworten zum Programm gibt ein Merkblatt des Ministeriums.

Schriftliche Unterlagen können entweder unter hll@hmuelv.hessen.de angefordert oder im Internet des Ministeriums unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.hmuelv.hessen.de/Landwirtschaft/Förderung/Förderangebote von A-Z/Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft. Bei speziellen Fragestellungen können zusätzliche In­formationen bei den nachfolgend aufgeführten Mitarbeitern des HMUELV erfragt werden: Michael Gall Tel: 0561/7299279, Ulrich Stahl Tel: 0561/7299268. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu informieren: www.rentenbank.de (Aktuelles).

Rasches Handeln erforderlich

Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger erinnerte an die Gründe für die Einsetzung des Liquiditätshilfeprogramms. Die aktuelle Entwicklung auf den Agrarmärkten, insbesondere die Situation auf dem Milchmarkt mit deutlich gesunkenen Erzeugerpreisen sowie Kostensteigerungen in den Jahren 2008 und 2009, habe in den letzten Monaten zu erheblichen Erlösminderungen in der landwirtschaftlichen Produktion geführt. Dies führe zur Verringerung der Wirtschaftlichkeit der Erzeugung und vor allem aber zu Liqui­ditätsproblemen der betroffenen Betriebe. Die Liqui­di­täts­pro­ble­me treffen zeitlich zusammen mit den aufgrund der Fi­nanzkrise allgemein verschlechterten wirtschaftlichen Situation, bis hin zu einer risikosensibleren Ver­gabe erforderlicher Kredite an die Landwirtschaft. Die Ministerin wies darauf hin, dass die aus der Krise bedingten Liquiditätsprobleme gerade auch Unterneh­men betrifft, die in den letzten Jahren gut gewirtschaftet und investiert haben und nun aufgrund der zum Beispiel gegenüber den Vorjahren de facto halbierten Erzeugerpreise pro Liter Milch in Schwierigkeiten geraten sind, den erforderlichen Kapitaldienst zur Rückführung der aufgenommenen Darlehen bedienen zu können. Die Liquidität sei mittlerweile in vielen Unternehmen so angespannt, dass man rasch handeln müsse. Es bestehe die Gefahr bleibender Schäden für die Entwicklung der Agrarstruktur und den ländlichen Raum insgesamt, wenn diese wirt­schaft­lich lebensfähigen Un­ter­neh­men durch die aktuell angespannte wirtschaftliche Lage in ihrem Fortbestand gefährdet würden, so die Ministerin. Die Li­quiditätskrise sei daher von gesamtstaatlicher Bedeutung. Aus diesem Grunde habe der Bund beschlossen, im Jahr 2009 Bundesmittel zur Zinsfreistellung beziehungsweise zur Verbil­li­gung der Zinsen von Liquiditäts­hilfekrediten der Land­­wirtschaftlichen Rentenbank bereitzustellen, die im Haus­ban­kenverfahren beantragt werden können.

Aufstockung durch das Land

Das Land Hessen habe seinerseits entschieden, das Zinsverbilligungsangebot des Bundes um einen weiteren Prozentpunkt aus Landesmitteln aufzustocken. Dies bedeutet, dass die Liquiditäts­hilfedarlehen der Landwirtschaft­lichen Rentenbank für hessische Landwirte um bis zu zwei Prozent verbilligt werden können. Gefördert würden grundsätzlich vierjährige Liquiditätshilfedarlehen. Insgesamt könne mit den bereitstehenden Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2009 ein Darlehensbetrag in Höhe von rund 67 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Liquiditätshilfeprogramm sei Teil eines Hilfspaketes, vor allem für Milchbauern. LW

Das Merkblatt zum Liquiditätshilfeprogramms Landwirtschaft (HLL) können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.