Steuervorteile und staatliche Förderung nutzen

Die Rürup-Rente ist die einzige Form der Altersvorsorge für Selbständige und Unternehmer, die staatlich gefördert wird. Insofern ist sie durchaus attraktiv. Mithilfe der Rürup-Rente lassen sich deutliche Steuervorteile erzielen: In der Ansparphase durch die steuerliche Absetzbarkeit beziehungsweise eine daraus resultierende Steuerersparnis, im Rentenalter durch die sogenannte „nachgelagerte“ Besteuerung. In der Regel ist hier der Steuersatz deutlich günstiger als zu Erwerbszeiten.
Der Aufwand zur steuerbegünstigten Altersvorsorge kann in den Jahren 2009 zu 68 Prozent, 2010 zu 70, 2020 zu 90 und ab 2025 zu 100 Prozent steuermindernd abgesetzt werden.
Weitere Vorteile der Rürup-Rente sind, dass die Rentenzahlung lebenslang erfolgt und dass der Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr flexibel an die individuelle Situation angepasst werden kann. Im Falle einer Insolvenz oder des Anspruchs auf Hartz IV besteht ein Zugriffsschutz auf den Rürup-Vertrag, so dass das angesparte Kapital vor dem Zugriff des Fiskus sicher ist.
Sollte der Sparer vor Renteneintritt oder nach Rentenbeginn sterben, verfällt in der Regel das eingezahlte Kapital. Es gibt jedoch beispielsweise die Möglichkeit, für den Todesfall eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Auf diese Weise kann man die Familie mithilfe des Rürup-Vertrags absichern.
Man sollte in jedem Fall die verschiedenen Versicherungsangebote sorgfältig prüfen und sich nach Möglichkeit auch von einem Experten eingehend beraten lassen. Denn dieser kann, zugeschnitten auf die individuelle Lebenssituation, einen passgenauen Absicherungsvorschlag erarbeiten.   J. Müller, MSU GmbH Versicherungsmakler