BDM für eine „freiwillig verpflichtende“ Mengenstilllegung

Frage der Saldierung soll die Politik klären

Um das Angebot am Milchmarkt zu begrenzen, hat der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) ein neues Konzept vorgelegt. Dieses trägt den Titel „freiwillig verpflichtende Mengenstilllegung gegen Vergütung“ (FMS). Danach soll jeder Betrieb die Möglichkeit haben, für das laufende Milchwirtschaftsjahr bis zu 10 Prozent seiner Quote nicht zu nutzen. Davon verspricht sich der BDM eine bundesweite Marktentlastung zur Einschränkung des Angebots um bis zu 5 Prozent.

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Die teilnehmenden Milcherzeugerbetriebe sollen dafür eine Vergütung bekommen, die von den Molkereien übernommen wird. „Durch die zu erzielende Marktentlastung kann die Molkereiwirtschaft wieder entsprechende Wertschöpfung betreiben und wird somit in die Lage versetzt, diese Vergütung zu bezahlen“, meinte der BDM-Vorsitzende Romuald Schaber. Dass ein unterschiedlicher Milchauszahlungspreis gegen Genossenschaftsrecht verstoßen würde, sei nicht zu befürchten, da es Preisunterschiede auch bei den Genossenschaften längst gebe, wenn man beispielsweise die Praxis gestaffelter Milchpreise je nach gelieferter Milchmenge betrachte. Die Politik soll laut den Vorstellungen des BDM dafür Sorge tragen, dass die ungenutzte Quote nicht der Saldierungsmasse zur Verfügung steht, das heißt, dass die so stillgelegte Menge nicht mit der Mehrmenge von Ãœberlieferern verrechnet wird. Dass dies umsetzbar sei, wenn ein entsprechender politischer Wille bestehe, sei in einem Rechtsgutachten bestätigt worden. Um den Milcherzeugern „die Angst vor Repressalien durch die Molkereien“ zu nehmen, würden die Namen der teilnehmenden Milcherzeuger erst bekanntgegeben, wenn sich auch Molkereien und Politik durch ihre Unterschrift bis zum 30. September bereiterklärt hätten, an der Marktentlastung mitzuwirken. age