Liquiditätshilfedarlehen werden „kontinuierlich“ beantragt
Die meisten Anträge kommen aus Nordhessen von Milchviehbetrieben
Das Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft Hessen wird „kontinuierlich in Anspruch genommen“. Die meisten Anträge kommen aus Nordhessen und hauptsächlich von Milchviehbetrieben. Dies hat das Wiesbadener Landwirtschaftsministerium auf Anfrage des LW Hessenbauer mitgeteilt.
Nach Angaben des Wiesbadener Ministeriums wurde seitens der Verwaltung noch kein Antrag abgelehnt. Zur Frage inwieweit Kreditwünsche bereits von den Hausbanken verweigert würden, lagen dem Ministerium keine Informationen vor. Die Hausbanken stellen die Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung und tragen das Ausfallrisiko. Ist die Hausbank nicht bereit, dem Landwirt ein zusätzliches Darlehen zu gewähren, erhält er keine Kreditbereitschaftserklärung, die der Landwirt für die Antragstellung benötigt. Die Hausbanken sind berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent der Darlehenssumme einmalig bei der Auszahlung einzubehalten. Weiterhin erhalten sie eine jährliche Marge aus den eingezogenen Kreditzinsen.
Als Verwendungszwecke der Darlehen werden laut Landwirtschaftsministerium Betriebsmitteleinkauf, Ablösung von Kontokorrentkrediten und die Zahlung von Jahrespachten angeben. Nach Angaben des Ministeriums reichen die Landesmittel zur Zinsverbilligung derzeit für ein Kreditvolumen von knapp 27 Mio. Euro. Bei einer durchschnittlichen Darlehenshöhe von 50 000 könnten also bis zu 540 Anträge bewilligt werden. CM