Unzulässige Bankentgelte

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor geraumer Zeit bestimmte Bankentgelte für unzulässig erklärt. Auch wenn sich die Kreditinstitute in der Regel daran halten, sollte jeder Kontoinhaber die berechneten Gebühren genau beobachten.
So dürfen Geldinstitute beispielsweise keine Gebühr für Bareinzahlungen und Barabhebungen am Bankschalter erheben, sofern es sich um das eigene Konto des Kontoinhabers handelt. Darüber hinaus dürfen keine extra Kosten berechnet werden, sofern die Bank die Einlösung von Schecks und Lastschriften aufgrund eines nicht gedeckten Kontos verweigert. Dies gilt ebenso für nicht ausgeführte Daueraufträge und Überweisungen.
Auch für eine Kontopfändung darf die Bank keine Extragebühr verlangen, da sie zu dieser Bearbeitung gesetzlich verpflichtet ist.   Andrea Adams, BWV