Genehmigungsantrag PflSchG

Alle Anbauer, welche das Mittel Kerb FLO für Salate im Gewächshaus gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter anwenden müssen, sollten umgehend einen Antrag dazu stellen. Ohne Genehmigung dürfen die Mittel in diesen Indikationen nicht eingesetzt werden. Die Anträge müssen die Anschrift, den Umfang der zu behandelnden Fläche, die Indikation und Ihre Unterschrift enthalten und werden an: DLR – Rheinpfalz -, Frau Dr. Koch, Breitenweg 71, 67435 Neustadt/W. oder Fax: 06321/671-402 geschickt.

Den Antrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.