Milchstreik bleibt kartellrechtswidrig
Der Aufruf zum Milch-Lieferboykott durch den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) im April 2008 bleibt ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurück. Kostendeckende Preise dürften nicht durch Boykott und Kartellabsprachen erzwungen werden, urteilte das Gericht. Preise bildeten sich im Wettbewerb nach Angebot und Nachfrage. Wenn keine kostendeckenden Preise herauskämen, sei das von den Anbietern hinzunehmen. Der Kartellsenat ließ eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zu. LW