Kartellamt verfolgt aktuelle Entwicklung

Behörde will bei Boykottaufruf Bußgeldverfahren einleiten

Das Bundeskartellamt erhält laut eigenen Angaben laufend Informationen aus der Branche.

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Das Bundeskartellamt verfolgt die aktuellen Entwicklungen unter den Milcherzeugern in Frankreich und in Deutschland nach eigenen Angaben sehr aufmerksam. Das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hatte in der vergangenen Woche die Entscheidung des Bundeskartellamts vom November letzten Jahres, nach der das Verhalten des BDM ein kartellrechtswidriger Boykottaufruf gewesen sei. bestätigt (siehe LW Nr. 37).

Bislang noch keine hinreichenden Anhaltspunkte

Aus den bisherigen Äußerungen des BDM-Vorsitzenden Romuald Schaber, er selbst werde keine Milch mehr ausliefern, rufe aber nicht zu einem Lieferstreik auf, ergäben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Boykottverbot. Man werde sehr genau beobachten, ob sich vor dem Hintergrund der Äußerungen ein kartellrechtswidriger Boykott abzeichne, hieß es in Bonn. Dies könne ungeachtet der bislang vorliegenden Verlautbarungen auch dann der Fall sein, wenn ein koordinierter Lieferstreik von einem gewissen Organisationsgrad erkennbar sei. Man erhalte fortlaufend zahlreiche und detaillierte Informationen aus der Branche selbst, aufgrund derer ein erneuter Boykottaufruf sofort bekannt würde. In diesem Fall werde man unverzüglich ein Bußgeldverfahren einleiten, kündigte die Wettbewerbsbehörde an. age