Kartellamt verfolgt aktuelle Entwicklung
Behörde will bei Boykottaufruf Bußgeldverfahren einleiten
Bislang noch keine hinreichenden Anhaltspunkte
Aus den bisherigen Äußerungen des BDM-Vorsitzenden Romuald Schaber, er selbst werde keine Milch mehr ausliefern, rufe aber nicht zu einem Lieferstreik auf, ergäben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Boykottverbot. Man werde sehr genau beobachten, ob sich vor dem Hintergrund der Äußerungen ein kartellrechtswidriger Boykott abzeichne, hieß es in Bonn. Dies könne ungeachtet der bislang vorliegenden Verlautbarungen auch dann der Fall sein, wenn ein koordinierter Lieferstreik von einem gewissen Organisationsgrad erkennbar sei. Man erhalte fortlaufend zahlreiche und detaillierte Informationen aus der Branche selbst, aufgrund derer ein erneuter Boykottaufruf sofort bekannt würde. In diesem Fall werde man unverzüglich ein Bußgeldverfahren einleiten, kündigte die Wettbewerbsbehörde an. age