Liquiditätshilfeprogramm: Antragsfrist verlängert

Bis 15. November – Jetzt Bürgschaftsübernahme möglich

Wegen der starken Nachfrage hat Hessens Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger die Antragsfrist bis zum 15. November 2009 verlängert. Dies hat das Wiesbadener Ministerium am Dienstag dem LW mitgeteilt. Ursprünglich sollte das Programm zum 30, Oktober auslaufen. Neu ist auch auf die Möglichkeit einer 50prozentigen Bürgschaftsgewährung des Bundes, die laut Ministerium seit Ende der vergangen Woche besteht.

Hiernach können Landwirte über ihre Hausbank eine Bürgschaftsübernahme des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen. Die hierfür erforderlichen besonderen Antragsunterlagen werden laut Ministerium Anfang der kommenden Woche auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank veröffentlicht.

Die starken Preisrückgänge auf den Agrarmärkten bedrohten die hessischen Landwirte in ihrer Zahlungsfähigkeit, so das Ministerium. Vor diesem Hintergrund habe die hessische Landesregierung im Zusammenwirken mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der Landwirtschaftlichen Rentenbank das „Hessische Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft (HLL)“ mit Wirkung vom 2. Juli 2009 ein sofort wirksames Förderinstrument geschaffen, mit dem zweckgebunden für betriebliche Ausgaben die Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen stabilisiert werden solle.

Die Antragstellung erfolgt nach eigenen Angaben wie bisher direkt beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Informationen zum Programm und die entsprechenden Antragsunterlagen stehen unter dem Internetangebot www.hmuelv.hessen.de zur Verfügung. Laut Landwirtschaftsministerin Lautenschlagen haben bislang mehr als 530 hessische Landwirte seit Anfang Juli eine Zinsverbilligung von Bund und Land beantragt. LW