Neue Richtlinien für den Zahlungsverkehr beachten

Seit dem 31. Oktober gelten die neuen EU-Richtlinien für den Zahlungsverkehr, die einige Änderungen mit sich bringen. Demnach können Banken künftig bei Missbrauch von EC- und Kreditkarten vor der Sperrung eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 150 Euro verlangen, unabhängig vom Verschulden. Ein Selbstbehalt von 150 Euro gilt auch bei der missbräuchlichen Nutzung des Onlinekontos. Bei grob fahrlässigem Umgang mit Karte oder TAN-Liste haften Kunden unter Umständen auch über die Selbstbehaltsgrenze von 150 Euro hi­naus.
Auch bei Überweisungen sollten die Daten künftig noch exakter als bisher überprüft werden. Nach der neuen EU-Richtlinie sind Banken nicht mehr verpflichtet, den Kontoempfänger und die Kontonummer abzugleichen. Darüber hinaus lassen sich auch Überweisungsaufträge grundsätzlich nicht mehr widerrufen, sobald diese bei der Bank eingetroffen sind.
Viele Transaktionszahlungen sollen künftig schneller abgewickelt werden. Bei Onlineüberweisungen gilt künftig eine Frist von drei, bei Ãœberweisungen per Formular eine Frist von vier Tagen im gesamten Euroraum. Ab 2012 gilt für Onlinetransaktionen eine Frist von einem Tag und für Ãœberweisungen, die per Formular am Bankschalter abgegeben werden, eine Frist von zwei Tagen.   Andrea Adams, BWV