Blauzungenimpfung soll weiter unterstützt werden
Vetreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Äußerungen des Unverständnisses gab es bei der turnusmäßigen HerbstverÂsammlung der Tierseuchen Kasse Rheinland-Pfalz (TSK) darüber, dass entgegen aller wisÂsenschaftlichen Empfehlungen 2010 die erfolgreiche Blauzungenimpfung nicht wie beiÂspielsweise in Frankreich verpflichtend flächendeckend weitergeführt wird. Klar sei schon jetzt, dass es Entschädigungen bei Blauzungenkrankheitsfällen nach einem WiederÂaufflamÂmen der Seuche nicht mehr geben wird, da allen Tierhaltern mit der Impfung ein wirksamer Schutz zur Verfügung stehe.
Foto: Dr. Peter Zieger
BT, BHV und BVD belasten Kasse
Die Rinderkasse hat mit den geplanten 450 000 Euro Ausgaben für das angestrebte Ausmerzen der Bovine Herpes ViÂrusÂinfektion Typ 1, die sogenannte BHV1-Sanierung, weitere große Lasten zu tragen. Mit Tierkörperbeseitigung und BHV1-Sanierung werden von den veranschlagten knapp zwei Millionen Euro Beitragseinnahmen für Rinder schon 60 Prozent verbraucht sein. Dennoch sprach sich die Vertreterversammlung einstimmig dafür aus, gemäß der Bestimmungen der BeihilfeÂsatzung auch nach Wegfall der Impfpflicht die Blauzungenimpfung im Jahr 2010 zu unterÂstützen.
Unter der Voraussetzung, dass das Land Rheinland-Pfalz sich an der ImpfbeiÂhilfe beteiligt und die Impfungen von den Impftierärzten ins Herkunftssicherungs- und InforÂmationssystem für Tiere (HIT) eingetragen werden, soll an die Impftierärzte wieder eine BeiÂhilfe von 1 Euro pro Impfung pro Rind und 0,75 Euro pro Impfung pro Schaf oder Ziege ausÂgezahlt werden.
Wie die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe (BVD-Sanierung) ab 2011 in Rheinland-Pfalz im Detail aussehen soll und wie sich die Tierseuchenkasse finanziell daran beteiligt, wird ein bei der Vertreterversammlung eigens dafür eingerichteter Ausschuss im Laufe des Jahres 2010 erarbeiten. Alle Rinderhalter, die 2010 schon in die BVD-Sanierung einsteigen wollen, sollen sich mit dem Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt in VerÂbindung setzen. Dort werden Sie über die sinnvollen Sanierungsmaßnahmen im Vorgriff auf die Pflichtsanierung aufgeklärt und müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, um 2010 schon Unterstützungen bei den BVD-Untersuchungskosten in Anspruch nehmen zu können.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes der Tierseuchenkasse wurden auch die Beiträge für 2010 festgelegt: Sie bleiben unverändert gegenüber 2009. lw