Kreditkartenbetrug - Banken in der Beweispflicht

In den vergangenen Wochen gab es von einigen Banken und Kreditkarteninstituten umfangreiche Rückrufaktionen für Kreditkarten. Im Vorfeld der Rückrufaktion hatte es diverse Missbrauchsversuche mit Kreditkarten, vor allem in Spanien, gegeben.
Doch wer den Schaden hat, der hat in der Regel auch einigen Ärger. Nicht anders ist dies bei einem Kreditkartenmissbrauch, auch wenn diese unverzüglich nachdem ein Missbrauch oder ein Verlust bemerkt wurde, gesperrt wird.
Das Amtsgericht München hat in einer solchen Frage entschieden, dass die Bank, welche die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen muss, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass dieser für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann die betroffene Bank dies nicht, muss sie dem Kunden den abgebuchten Geldbetrag erstatten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Februar 2009, Aktenzeichen 242 C 28708/08, hervor.   Andrea Adams, BWV